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   LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11 U   

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https://dejure.org/2013,6148
LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11 U (https://dejure.org/2013,6148)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.01.2013 - 8 O 224/11 U (https://dejure.org/2013,6148)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Januar 2013 - 8 O 224/11 U (https://dejure.org/2013,6148)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung beim Erwerb eines Zertifikates; Hinreichende Informationen über das Chancen-Risiko-Verhältnis

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Beratungsfehlers im Zusammenhang mit einer Anlageberatung bei Darstellen eines Alphafaktors als bloße "Absicherung" ohne Hinweis auf das Sichhandeln um den Ausgleich für einen beschriebenen Dividendennachteil; Schadensersatz wegen fehlerhafter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Inhalt und Umfang der Beratungspflichten hängen von den Umständen des Einzelfalles ab, namentlich vor allem von der Person des Kunden einerseits und den allgemeinen und speziellen Anlagerisiken andererseits (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09; Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10; Urteil vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11).

    Während die Aufklärung des Kunden über die relevanten Umstände richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und verständlich zu sein hat, muss die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjektes unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein; das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05; Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Die Wahrscheinlichkeit einer Gewinnerzielung im Sinne von § 252 BGB aufgrund einer zeitnahen alternativen Investitionsentscheidung des Geschädigten und deren Umfang kann jedoch nur anhand seines Tatsachenvortrages dazu beurteilt werden, für welche konkrete Form der Kapitalanlage er sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (BGH, Az. XI ZR 360/11, Urteil vom 24.04.2012, ZIP 2012, 1230).

    Es entspricht schon nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass eine Geldanlage überhaupt Gewinn abwirft (vgl. BGH ZIP 2012, 1230).

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Inhalt und Umfang der Beratungspflichten hängen von den Umständen des Einzelfalles ab, namentlich vor allem von der Person des Kunden einerseits und den allgemeinen und speziellen Anlagerisiken andererseits (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2011 - XI ZR 96/09; Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10; Urteil vom 26. Juni 2012 - XI ZR 316/11).

    Während die Aufklärung des Kunden über die relevanten Umstände richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und verständlich zu sein hat, muss die Bewertung und Empfehlung eines Anlageobjektes unter Berücksichtigung der genannten Gegebenheiten ex ante betrachtet lediglich vertretbar sein; das Risiko, dass sich eine Anlageentscheidung im Nachhinein als falsch erweist, trägt der Kunde (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2006 - XI ZR 63/05; Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Die 1, 5 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 RVG VV bewegt sich im Rahmen des dem Anwalt zuzubilligenden Spielraums (Toleranzgrenze) von 20 % Überschreitung (vgl. BGH, Az. VI ZR 273/11, Urteil vom 8. Mai 2012) .
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Dies sind sowohl allgemeine Risiken wie die Konjunkturlage und die Entwicklung des Kapitalmarktes als auch spezielle Risiken, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjektes ergeben, also bei Finanzmarktprodukten etwa das Kurs-, Zins- und Währungsrisiko (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1993 - XI ZR 12/93, BGHZ 123, 126 "Bond-Urteil"; Urteile vom 27. September 2011 und 26. Juni 2012, a.a.O.).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Ein solcher Vertrag kommt regelmäßig stillschweigend zustande, wenn - gleichgültig auf wessen Initiative - im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung tatsächlich eine Beratung stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02 m. w. N.).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Sollte ein Anleger in Bezug auf eine vergleichbare Kapitalanlage, die er vor oder nach der streitgegenständlichen erworben hat, erst nach dem Erwerb der jeweiligen Beteiligung Kenntnis von Rückvergütungen erhalten, so kann sich ein Indiz für die fehlende Kausalität der unterlassenen Mitteilung über Rückvergütungen auch daraus ergeben, dass der Anleger an den vergleichbaren - möglicherweise gewinnbringenden - Kapitalanlagen festhält und nicht unverzüglich Rückabwicklung wegen eines Beratungsfehlers begehrt (BGH, Az. XI ZR 262/10, Urteil vom 08.05.2012, WM 2012, 1337).
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Diese Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, also auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Az. XI ZR 586/07, Urteil vom 12.05.2009, WM 2009, 1274 m. w. N.).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Der Kunde darf davon ausgehen, dass seine Bank eine Anlage, die sie in ihr Programm aufgenommen hat, selbst für "gut" befunden hat (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008 - XI ZR 89/07).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 8 O 224/11
    Der Anleger trägt dabei die Beweislast für die von ihm behauptete Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten der beklagten Bank (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 2009 - XI ZR 152; vom 11. Mai 2006 - III ZR 205/05 sowie vom 24. Januar 2006 - XI ZR 320/04).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

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